TVV Neu Wulmstorf von 1920 e.V.
immer neu - immer anders
Die Jahreshauptversammlung des TVV Neu Wulmstorf von 1920 e.V. findet am Freitag, den 24.4.2026, um 19 Uhr, im Clubraum des Sportzentrum Bassental statt.
Gemäß § 11 der Satzung können daran alle stimmberechtigten Mitglieder teilnehmen.
Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der JHV vom 25.4.2025
Gedenken
Grußworte
Ehrungen Jugendliche
Berichte a ) Präsidium b) Kassenprüfer:in
Entlastung des Vorstandes
Festsetzung der Beiträge gem. § 4 der Satzung und Genehmigung der Beitragsordnung
Satzungsänderung a) II: Organe des Vereins: § 9 Geschäftsführender Vorstand b) III: Aufgaben der Vereinsorgane: § 15 Geschäftsführender Vorstand und § 17 Jahreshauptversammlung Der genaue Text der Satzungsänderung steht in der Anlage 1, die Bestandteil dieser Tagesordnung ist. Die Anlage steht im Annschluss an diese Einladung
Wahlen a) Vereinspräsident b) Vereinsschatzmeister c) Vereinsjugendwart d) Vereinspressewart e) Kassenprüfer
Ehrungen Erwachsene
Anträge
Sonstiges Information über den Stand des Projektes „Sexualisierte Gewalt“
Schlusswort
Anträge an die Jahreshauptversammlung sind bis zum 10.4.2026 in schriftlicher Form beim Präsidenten Joachim Czychy, Erikaweg 61, in 21269 Neu Wulmstorf einzureichen.
Stimmberechtigt sind gem. §11 der Satzung Mitglieder, die am 24.4.2026 das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens vier Wochen Vereinsmitglied sind und die Aufnahmegebühr sowie die Beiträge bezahlt haben.
Neu Wulmstorf, den 5.3.2026 Gerhard Käse/Schriftführer TVV
Anlage 1 zur Tagesordnung der Jahreshauptversammlung des TVV Neu Wulmstorf am 24.04.2026. Folgende Satzungänderungen werden zur Abstimmung gebracht.
bisheriger Text § 9 Geschäftsführender Vorstand: Ihm gehören an: 1. der Vereinspräsident 2. der Vereinsvizepräsident 3. der Vereinsschatzmeister 4. der Vereinsschriftführer 5. der Vereinsjugendwart 6. der Vereinssportwart 7. der Vereinspressewart
Satzungsänderungvorschlag Ihm gehören an: 1. der Vereinspräsident 2. der Vereinsschatzmeister 3. der Vereinsschriftführer 4. der Vereinssportwart 5. der Vereinsjugendwart 6. der Vereinspressewart 7. der Vereinsvorstand für Digitalisierung
bisheriger Text §15 Geschäftsführender Vorstand: III. Aufgaben der Vereinsogane § 15 Geschäftsführender Vorstand Er vertritt den Verein in rechtlicher, repräsentativer und organisatorischer Hinsicht. Die gesetzlichen Vertreter gemäß § 26 BGB sind der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister. Die Vertretung kann durch den Vereinspräsidenten oder durch den Vereinsvizepräsidenten jeweils mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes erfolgen.
Satzungsänderungsvorschlag III. Aufgaben der Vereinsorgane § 15 Geschäftsführender Vorstand Er vertritt den Verein in rechtlicher, repräsentativer und organisatorischer Hinsicht. Gesetzlicher Vertreter gemäß § 26 BGB sind der Vereinspräsident und der Vereinsschatzmeister. Sie vertreten den Verein entweder gemeinsam oder jeweils mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
bisheriger Text § 17 Jahreshauptversammlung (letzter Absatz): Die Jahreshauptversammlung wählt jeweils zwar um ein Jahr versetzt den Vereinspräsidenten, den Vereinsschatzmeister, den Vereinsjugendwart, den Vereinspressewart für die Dauer von zwei Jahren; den Vereinsvizepräsidenten, den Vereinsschriftführer, den Vereinssportwart. Für die Zeitdauer von zwei Jahren werden ebenfalls gewählt die Kassenprüfer und die Ausschüsse.
Satzungsänderungsvorschlag Die Jahreshauptversammlung wählt jeweils zwar um ein Jahr versetzt den Vereinspräsidenten, den Vereinsschatzmeister, den Vereinsjugendwart, den Vereinspressewart für die Dauer von zwei Jahren; den Vereinsschriftführer, den Vereinssportwart und den Vorstand für Digitalisierung. Für die Zeitdauer von zwei Jahren werden ebenfalls gewählt die Kassenprüfer und die Ausschüsse.
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