Einladung zur Jahreshauptversammlung

Die Jahreshauptversammlung des TVV Neu Wulmstorf von 1920 e.V. findet
am Freitag, den 24.4.2026, um 19 Uhr, im Clubraum des Sportzentrum Bassental statt.

Gemäß § 11 der Satzung können daran alle stimmberechtigten Mitglieder teilnehmen.

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
    sowie Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung der Tagesordnung und des Protokolls der JHV vom 25.4.2025

  3. Gedenken

  4. Grußworte

  5. Ehrungen Jugendliche

  6. Berichte
    a ) Präsidium b) Kassenprüfer:in

  7. Entlastung des Vorstandes

  8. Festsetzung der Beiträge gem. § 4 der Satzung und Genehmigung der Beitragsordnung

  9. Satzungsänderung
    a) II: Organe des Vereins: § 9 Geschäftsführender Vorstand
    b) III: Aufgaben der Vereinsorgane: § 15 Geschäftsführender Vorstand und
    § 17 Jahreshauptversammlung
    Der genaue Text der Satzungsänderung steht in der Anlage 1, die Bestandteil dieser Tagesordnung ist.
    Die Anlage steht im Annschluss an diese Einladung

  10. Wahlen
    a) Vereinspräsident b) Vereinsschatzmeister c) Vereinsjugendwart
    d) Vereinspressewart e) Kassenprüfer

  11. Ehrungen Erwachsene

  12. Anträge

  13. Sonstiges
    Information über den Stand des Projektes „Sexualisierte Gewalt“

  14. Schlusswort

Anträge an die Jahreshauptversammlung sind bis zum 10.4.2026 in schriftlicher Form beim Präsidenten Joachim Czychy, Erikaweg 61, in 21269 Neu Wulmstorf einzureichen.

Stimmberechtigt sind gem. §11 der Satzung Mitglieder, die am 24.4.2026 das 16. Lebensjahr vollendet haben, mindestens vier Wochen Vereinsmitglied sind und die Aufnahmegebühr sowie die Beiträge bezahlt haben.

Neu Wulmstorf, den 5.3.2026 Gerhard Käse/Schriftführer TVV


Antrag Satzungsänderung

Anlage 1 zur Tagesordnung der Jahreshauptversammlung des TVV Neu Wulmstorf am 24.04.2026. Folgende Satzungänderungen werden zur Abstimmung gebracht.

bisheriger Text
§ 9 Geschäftsführender Vorstand:
Ihm gehören an:
1. der Vereinspräsident
2. der Vereinsvizepräsident
3. der Vereinsschatzmeister
4. der Vereinsschriftführer
5. der Vereinsjugendwart
6. der Vereinssportwart
7. der Vereinspressewart

Satzungsänderungvorschlag
Ihm gehören an:
1. der Vereinspräsident
2. der Vereinsschatzmeister
3. der Vereinsschriftführer
4. der Vereinssportwart
5. der Vereinsjugendwart
6. der Vereinspressewart
7. der Vereinsvorstand
für Digitalisierung

bisheriger Text
§15 Geschäftsführender Vorstand:
III. Aufgaben der Vereinsogane
§ 15 Geschäftsführender Vorstand
Er vertritt den Verein in rechtlicher, repräsentativer und organisatorischer Hinsicht.
Die gesetzlichen Vertreter gemäß § 26 BGB sind der Präsident, der Vizepräsident und
der Schatzmeister. Die Vertretung kann durch den Vereinspräsidenten oder durch den
Vereinsvizepräsidenten jeweils mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes erfolgen.

Satzungsänderungsvorschlag
III. Aufgaben der Vereinsorgane
§ 15 Geschäftsführender Vorstand
Er vertritt den Verein in rechtlicher, repräsentativer und organisatorischer Hinsicht.
Gesetzlicher Vertreter gemäß § 26 BGB sind der Vereinspräsident und der Vereinsschatzmeister.
Sie vertreten den Verein entweder gemeinsam oder jeweils mit einem weiteren Mitglied des
geschäftsführenden Vorstandes.

bisheriger Text
§ 17 Jahreshauptversammlung (letzter Absatz):
Die Jahreshauptversammlung wählt jeweils zwar um ein Jahr versetzt den Vereinspräsidenten, den Vereinsschatzmeister, den Vereinsjugendwart, den Vereinspressewart für die Dauer von zwei Jahren; den Vereinsvizepräsidenten, den Vereinsschriftführer, den Vereinssportwart.
Für die Zeitdauer von zwei Jahren werden ebenfalls gewählt die Kassenprüfer und die Ausschüsse.

Satzungsänderungsvorschlag
Die Jahreshauptversammlung wählt jeweils zwar um ein Jahr versetzt den Vereinspräsidenten, den Vereinsschatzmeister, den Vereinsjugendwart, den Vereinspressewart für die Dauer von zwei Jahren; den Vereinsschriftführer, den Vereinssportwart und den Vorstand für Digitalisierung.
Für die Zeitdauer von zwei Jahren werden ebenfalls gewählt die Kassenprüfer und die Ausschüsse.